Die Versicherungen, die du benötigst, hängen von deiner individuellen Lebenssituation ab. Als Rentner benötigst du beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Es gibt drei Arten von Versicherungen, die unterschieden werden: Muss-, Soll- und Kann-Versicherungen.
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Wenn du in Deutschland ein Auto anmeldest, bist du gesetzlich verpflichtet, auf der Zulassungsstelle den Nachweis einer entsprechenden Versicherung vorzulegen. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da im Straßenverkehr hohe Schäden im Falle eines Unfalls entstehen können. Es ist strafbar, ohne Versicherung Auto zu fahren. Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist jedoch freiwillig und deckt Schäden am eigenen Auto ab.

67,12 €
Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst und einen Hund besitzt, musst du eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Dies liegt daran, dass deine Haftpflichtversicherung keine Schäden deckt, die dein Hund verursacht. Als Hundehalter bist du daher verpflichtet, zusätzlich zu deiner Haftpflichtversicherung eine separate Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Je nachdem, in welchem Berufsfeld du tätig bist, ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere:- Notare,- Ärzte,- Wirtschaftsprüfer,- Steuerberater,- Steuerprüfer.Wenn du beispielsweise als Steuerberater einen Klienten falsch berätst, könnten ihm dadurch mehrere hunderttausend Euro entgehen. In einem solchen Fall müsstest du als Steuerberater den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen. Gleiches gilt für Ärzte, da Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Um potenzielle Schäden dieser Art abdecken zu können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für diese Berufe gesetzlich vorgeschrieben.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den sogenannten SOLL-Versicherungen. Sie ist beispielsweise relevant, wenn du als Radfahrer eine ältere Person anfährst, die dich aufgrund schwerer Verletzungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn dir jemand sein neues Smartphone zeigt und es aus Versehen aus der Hand fällt. Ein solches Missgeschick kann auch passieren, wenn du jemandem beim Umzug hilfst und dabei etwas Wertvolles zu Bruch geht. Eine weitere unterschätzte Gefahr ergibt sich aus einem mitgebrachten USB-Stick zur Arbeit, der einen Virus ins Firmennetzwerk einschleust. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss ist freiwillig.
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